Allgemeine Vertragsbedingungen

Informationen. Vertrag. Rechtliches.

Geschäftsinhaber : Michael Ringwald
Hauptsitz: Raiffeisenstraße 5-7, 71126 Gäufelden

1. Allgemeines

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind bis zum rechtskräftigen Auftragsabschluss freibleibend.
Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Leistungszeitpunkt mehr als 12 Monate, so sind wir berechtigt, die Vertragspreise anzupassen, falls sich in der Zwischenzeit die Herstellungskosten verändert haben. Dies gilt auch bei etwaigen Lohnerhöhungen.

3. Lieferzeit

Soweit ein bestimmter Termin nicht ausdrücklich als bindend genannt ist, gelten angegebene Fristen und Termine nur näherungsweise.
Lieferfristen beginnen erst mit dem Tage des Auftragsabschlusses, bzw. Abklärung aller technischen und kaufmännischen Details.
Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitseinstellung, Aussperrung, verspäteter Materialeingang bei uns oder bei unseren Lieferanten) verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag wegen Verzugs ist ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unserer Seite vorliegt.
Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

4. Zahlungen

Rechnungen und Angebote enthalten Preise ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.
Unsere Rechnungen sind mit dem angegebenen Zahlungsziel zur Zahlung fällig. Abzüge sind nur bei entsprechender Vereinbarung gültig.
Nach Ausarbeitung von Vorentwürfen unserer Aufträge wird eine erste Abschlagszahlung (AZ) in Höhe von 60% des Auftragswertes (AW) fällig. Andere Zahlungsmodalitäten können schriftlich vereinbart werden.
Bei einer Teilfertigstellung kann eine weitere AZ bis zu 90% des AW von uns gestellt werden.
Soweit die gesetzliche Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird, ist sie auch zu den Teilleistungen zu leisten. Skontoabzüge werden dabei nicht anerkannt, soweit sie nicht ausdrücklich von uns gewährt wurden. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, so wird die Schlußzahlung einen Monat nach dem Tage der Versandtbereitschaft fällig. Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig.
Wechsel, sofern diskontfähig, und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche mit der Verwertung verbundenen Kosten trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlich festgeschriebenen Verzugszinsen berechnet.

5. Urheber- und Nutzungsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, die Planung für die im Vertrag beschriebene Maßnahme zu nutzen.
Sie erhalten die erstellten Planunterlagen in Druck- und/oder in digitaler Form. Der Auftraggeber erhält jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Archivierung und Vervielfältigung ausschließlich im eigenen Haus. Eine Weitergabe und Nutzung an Dritte ist damit nicht verbunden. Im Falle einer Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

6. Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Im übrigen haften wir nur für von uns schuldhaft verursachte Schäden. Diese Haftung, auf welchem Rechtsgrund sie auch immer beruhen mag, beschränkt sich bei Schäden, die wir dem Grunde und der Höhe nach durch Versicherung unserer gesetzlichen Haftpflicht gedeckt haben oder innerhalb der von der Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigten allgemeinen Versicherungsbedingungen bei einem deutschen Versicherer zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten Prämienzuschlägen hätten abgedeckt können, auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Deckungssumme (pauschal für Personen- und Sachschäden 1.534.000 €). Für Schäden die nicht versicherbar sind, haften wir nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, für Sachschäden jedoch nicht über das eigene Honorar hinaus.
Im Falle der Inanspruchnahme können wir verlangen, daß uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns erstellten Planunterlagen zu prüfen und zu genehmigen. Eine Freigabe der Planunterlagen durch uns kann erst nach Genehmigung durch den Auftraggeber erfolgen. Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Planerstellung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei Vorliegen eines Mangels sind wir berechtigt, nach unserer Wahl eine Instandsetzung oder Ersatzleistung vorzunehmen.

7. Schadenersatz bei Nichterfüllung

Läßt der Auftraggeber trotz Nachfristsetzung einen Auftrag nicht durchführen, so sind wir berechtigt, 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht erhalten, den Nachweis zu führen, daß uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
Statt der Pauschalsumme können wir die bereits tatsächlich aufgewendeten Kosten (Verwaltungs-, Vorhalte-, Lohn- und Materialkosten etc.) zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den entgangenen Gewinn fordern.

8. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und ggf. der Tilgung aller sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen (einschl. Nebenforderungen und Schadensersatzansprüche) unser Eigentum. Dritte sind von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

9. Gerichtsstand

Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn wir bei einem ausländischen Gericht klagen oder wenn eine Schiedsabrede getroffen wurde.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist für beide Teile Herrenberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: November 2011